GRUNDLAGEN
Nach den Regelungen des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG) vom 28. September 2007 kann in den Fällen, in denen Sanierungsver-antwortliche nicht oder nicht rechtzeitig herangezogen werden können, insbesondere wegen der Dringlichkeit der Sanierung der Altlast oder schädlichen Boden-veränderung die Bestandskraft einer Anordnung nicht abgewartet werden kann oder die Sanie-rungsverantwortlichen zur Durch-führung der Sanierung nicht in der Lage sind, die Bodenschutzbe-hörde dem Träger der Altlasten-sanierung die Durchführung der Maßahme nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) übertragen, ohne dass dieser Sanierungsverantwortlicher wird (Paragraph 12 HAltBodSchG). Die Sanierung erfolgt dann aus Mitteln des Landes Hessen. Wenn die Sanierung mit Landesmitteln durch den Träger der Altlastensanierung erfolgt, hat das Land einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber den Sanierungsverantwortlichen (Paragraph 13 Abs. 2 HAltBodSchG).
Die HIM GmbH, ein Unternehmen der Kreislaufwirtschaft, ist seit 1972 im Bereich der Abfall-entsorgung tätig und bietet fachgerechte Gesamtentsorgungs- und Gesamtsanierungslösungenan. Sie erhielt im Jahre 1989 per Rechtsverordnung den Auftrag des Landes als Träger der Altlastensanierung in Hessen tätig zu werden. Die HIM GmbH gründete für die Durchführung des Landesauftrages den Geschäftsbereich Altlastensanierung (HIM-ASG).